- Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für den Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).
- Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
- Die Preise bestimmen sich nach der in der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart war, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
- Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht - auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist - wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen (1) Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
- Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung, z.B. gebuchte Leistung außer den in Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum- und Gerätemiete, Bereitstellungskosten ect.), vereinbarte Umsätze an Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung ect. bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruches des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Für die sonstige Leistungserbringung gemäß Ziff. 4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer - im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität - spätestens sieben Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
- Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszufüllen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) & c) ist ausgeschlossen. - Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht.
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, Abhilfe zu schaffen. UnabhÄngig von Ziff. 7 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gehen zugunsten des Hotels auch bei Verletzungen und Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
- Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz, zusteht.
- Für Beschädigungen und Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
- Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung der Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenst?nde müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
- Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
- Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für die Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
- Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. ein Kostgeld berechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbema?nahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
- Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung (Poststempel der Zustellung) ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde eine niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 EURO geschuldet.
- Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Nürnberg.
- Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen oder Nebenabreden des Vertrages - einschliesslich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.
Anhang der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anspruch des Landhotels Schloss Daschow für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen beträgt z. Zt.:
Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch des Hotels vor der Veranstaltung
a) Über 30 Tage - Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt das Hotel kann anderweitig vermieten
b) 15. bis zum 29. Tag - Berechnung der Miete
c) 8. bis zum 14. Tag - Berechnung der Miete und Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, Mindest-Menü- oder Büffettpreis x Personenzahl
d) bis zum 7. Tag - Berechnung der Miete und Ersatz von 75% des entgangenen Umsatzes (z.B. Speisen und Getr?nke); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, Mindest-Menü- oder Büffettpreis x Personenzahl
Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gem. Ziff. 1
Stand September 2003 | Vorbehaltlich Änderungen | Neuerungen auf Anfrage.